Ebenso stehe ich den Betreuungsgerichten aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtlicher Betreuer auch für Verfahrenspflegschaften zur Verfügung.

Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, den Betreuten im Betreuungsverfahren gegenüber dem Betreuungsgericht/dem Rechtlichen Betreuer zu vertreten, sowie ihm das angestoßene Verfahren verständlich zu machen.

Hierbei hat er einzig und allein die Interessen der betroffenen Person zu berücksichtigen. Der Verfahrenspfleger hat im Verfahren die Befugnis Anträge zu stellen und ggf. Rechtsmittel einzulegen.