§ 4 VBVG sieht einen pauschalisierten Stundensatz für Berufsbetreuer vor. Nun ist es also soweit, eine 15 prozentige Erhöhung der Vergütung gesetzlicher Betreuungen scheint in Kürze zu erfolgen:
Pressemitteilung der SPD Fraktion
Bereits im vergangenem Jahr wurden die Berufsbetreuer aufgefordert, an der sehr umfangreichen Studie des BMJV „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ teilzunehmen. Das Ergebnis der Studie ist für Januar 2017 angekündigt worden und steht derzeit noch aus. Die Frage, warum nun bereits jetzt die 15 % Erhöhung der Vergütung erfolgte und nicht das Ergebnis der Studie abgewartet wurde, bleibt spannend.